B. Schneiderath GmbH - Planung, Beratung, Vertrieb

Ihr Spezialist für ökologische Heizsysteme

Exklusiver Vertrieb des IG Kompakt von Intergas

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch für in Zukunft mit uns zu treffende Vereinbarungen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

2. Umfang der Lieferung und Preise
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Konstruktionsänderungen sowie Änderungen der Form, Ausführung und Farbe behalten wir uns vor. Nebenabreden, mündliche Zusagen und spätere Änderungen des Vertrages werden nur nach schriftlicher Bestätigung gültig. Für unsere Preisberechnung sind die am Tage des Auftragseingangs geltenden Preise unserer Preisliste maßgebend. Die Preise verstehen sich für Lieferung einschließlich Verpackung unfrei Haus BRD.
Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns gilt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - nicht als Rücktritt vom Vertrag. Gemäß Bestellung gelieferte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

3. Liefer- und Leistungszeit
3.1 Die Lieferfrist tritt erst von dem Zeitpunkt an in Kraft, zu dem volle Übereinstimmung über den erteilten Auftrag hinsichtlich sämtlicher Einzelheiten besteht; die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
3.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung bei uns oder im Betrieb eines unserer Vorlieferanten oder auf den Eintritt anderer nicht von uns vorherzusehender Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. In diesen Fällen ist der Besteller weder zum Rücktritt vom Lieferungsvertrag noch zu irgendwelchen Ersatzansprüchen berechtigt.
3.3 Wird durch Behinderungen vorgenannter Art die Auftragsdurchführung für uns unangemessen erschwert, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag für noch nicht ausgeführte Auftragsteile berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3.4 Im Fall von uns verschuldeten Verzugs ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Danach kann der Besteller Rücktritt erklären oder Schadensersatz fordern.
Eine Schadensersatzforderung beschränkt sich, sofern kein grobes Verschulden vorliegt, auf den nachweislich entstandenen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar gewesenen Schaden, jedoch auf höchstens 10 % vom Wert der Lieferung. Entsprechendes gilt für eine von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung.

4. Gefahrenübergang und Versand
Sobald die gekaufte Ware unser Lager verlassen hat oder an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten übernommen haben oder der Versand mit unseren Fahrzeugen durchgeführt wird bzw. wenn Terminverschiebungen durch Verhalten des Spediteurs bedingt sind, sofern wir bei dessen Auswahl und Beauftragung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben. Reparatur- und Ersatzteillieferungen erfolgen unfrei.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zum Ausgleich auch aller uns zustehenden Forderungen.
5.2 Der Besteller ist zur Verfügung über Vorbehaltswaren nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Besteller hat uns von Pfändungen oder sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Gefährdungen der Vorbehaltsware unverzüglich zu benachrichtigen und jederzeit alle erforderlichen Auskünfte zu geben.
5.3 Der Besteller tritt hiermit seine Forderungen aus jeder Veräußerung der Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand - mit allen Nebenrechten an uns ab. Zieht der Besteller die uns zustehenden Forderungen ein, so geschieht dies treuhänderisch für uns. Der Besteller ist - von uns jederzeit widerruflich zur Einziehung der Forderungen aus Geschäften im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt, jedoch verpflichtet, den für uns eingezogenen Betrag unverzüglich an uns abzuführen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Dritterwerber von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
5.4 Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns gilt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5.5 Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl ausreichend zu versichern. Dies ist uns auf Verlangen durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, per Nachnahme oder innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto zahlbar; bei Vorauszahlungen in bar gewähren wir 3% Skonto.
6.2 Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.
Bei Zahlungen durch Kundenwechsel oder Eigenakzept werden für die Zeit vom Fälligkeitstage der Rechnung bis zum Fälligkeitstage des Wechsels Diskontspesen in einer Höhe berechnet, wie sie von Geschäftsbanken in Rechnung gestellt werden.
Der Besteller hat die Wechsel ordnungsgemäß zu verstempeln.
Ein Skonto wird bei Zahlung durch Wechsel nicht gewährt.
6.3 Ist der Besteller in Zahlungsverzug, berechnen wir Zinsen in Höhe des banküblichen Satzes für Kontokorrentkredite - mindestens 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.
6.4 Befindet sich der Besteller in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers beeinträchtigen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofort fällig zu stellen. Außerdem sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen, auch aus anderen Rechtsgeschäften, zurückzuhalten und hierfür Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie etwa dem Besteller eingeräumte Sondervorteile zu widerrufen.
6.5 Aufrechnungen mit Gegenforderungen des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht die Gegenforderungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Mängelrügen tatsächlicher und vorausgesehener Art berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, jedenfalls nicht, solange eine uns zu gestattende Nachbesserung nicht fehlgeschlagen ist.

7. Haftung für Mängel der Lieferung
7.1 Sollte unsere Lieferung oder Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges mit einem Mangel behaftet sein, schulden wir nach Wahl unentgeltliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Unmöglichkeit oder des Misslingens sowie der Verweigerung und schuldhaften Verzögerung der Nachbesserung steht dem Besteller das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu. Der Besteller hat uns für Nachbesserung und Ersatzlieferung angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben.
Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden kann der Besteller unter Angabe der voraussichtlich entstehenden Kosten den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und uns die notwendigen Kosten in Rechnung stellen. Das gleiche gilt, soweit wir uns mit der Mängelbeseitigung in Verzug befinden. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass wir in jedem Fall vorab schriftlich verständigt werden. Für die Ausführung und Qualität derartiger Arbeiten haften wir nicht.
7.2 Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sind unverzüglich nach Entdecken schriftlich zu rügen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind spätestens nach Ablauf von 10 Tagen ab Übernahme der Lieferung durch den Besteller ausgeschlossen. Nach Entgegennahme der beanstandungsfreien Lieferung durch den Besteller ist eine spätere Mängelrüge für Mängel, die bei der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.
Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, als reine Materialgarantie, für Gas - Brennwertkessel, Gas - Spezialheizkessel, Gasumlaufheizer, Gaskombiheizer, Abluftwärmepumpen, Brauchwasserspeicher und sonstige Wärmeerzeuger. Sie verlängert sich um weitere 12 Monate, vorausgesetzt nach Ablauf des ersten Jahres ist eine Wartung durch ein von uns autorisiertes Fachunternehmen durchgeführt worden. Die Gewährleistungszeit beginnt nach der Rechnungsstellung an den Besteller.
7.4 Für alle Mess-, Regel-, Elektro- und Ersatzteile beträgt die Gewährleistung 6 Monate, mindestens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
7.5 Erkennen wir rechtzeitig erhobene Mängelrügen nicht an, so verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängelrügen geltend zu machen innerhalb von 6 Monaten vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an.
7.6 Wir haften nicht für Schäden, die infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung sowie nicht ausreichender Planung und Baukoordination durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, Korrosion, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bearbeitung, chemischer, elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse eintreten, sofern sie nicht durch uns verschuldet wurden. Ferner haften wir nicht bei Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßer Änderung oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte und Einwirkung von Teilen fremder Herkunft ( z.B. fremder Kesselkreisregelungen ). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Gewährleistungspflicht vorliegt, wenn sich Einzelkomponenten, wie z.B. Brennerdüsen, Brennereinsätze für niedrigere Emission, Sicherungen, Dichtungen, Brennraumauskleidungen oder feuerberührte Teile der Zünd- und Überwachungseinrichtungen durch natürlichen Verschleiß abnutzen.
7.7 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
7.8 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

8. Gesamthaftung
Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund, soweit in den bisherigen Bedingungen nicht bereits erfasst, insbesondere wegen Nichterfüllung, wegen Unmöglichkeit, wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen positiver Vertragsverletzung und wegen unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Inhabers oder leitender Angestellte und in den Fällen, in denen nach Produktionshaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes bei Personen oder Sachschäden an privatgenutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Er gilt ferner nicht in den Fällen, in denen § 9 AGB-Gesetz entgegensteht. Ohne Ansehung des Rechtsgrundes der Schadensersatzpflicht haften wir in keinem Fall für Schäden, die der Risiko- und Herrschaftsphäre des Käufers zuzurechnen sind und die Art und/ oder Höhe für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.
Soweit im Vorstehenden die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch in Bezug auf die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Angestellten, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und Stellvertreter.

9. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Marl. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt diese Gerichtsvereinbarung nur für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der BRD hat.