Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich
für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch für in
Zukunft mit uns zu treffende Vereinbarungen. Spätestens mit
Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall
schriftlich zugestimmt.
2. Umfang der Lieferung und Preise
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Konstruktionsänderungen sowie Änderungen
der Form, Ausführung und Farbe behalten wir uns vor.
Nebenabreden, mündliche Zusagen und spätere Änderungen des
Vertrages werden nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.
Für unsere Preisberechnung sind die am Tage des
Auftragseingangs geltenden Preise unserer Preisliste
maßgebend. Die Preise verstehen sich für Lieferung einschließlich
Verpackung unfrei Haus BRD.
Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns gilt -
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet -
nicht als Rücktritt vom Vertrag. Gemäß Bestellung gelieferte
Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
3. Liefer- und Leistungszeit
3.1 Die Lieferfrist tritt erst von dem Zeitpunkt an in Kraft, zu
dem volle Übereinstimmung über den erteilten Auftrag
hinsichtlich sämtlicher Einzelheiten besteht; die Einhaltung
der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des
Bestellers voraus.
3.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung,
Betriebsstörung bei uns oder im Betrieb eines unserer
Vorlieferanten oder auf den Eintritt anderer nicht von uns
vorherzusehender Ereignisse, die außerhalb unseres Willens
liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
In diesen Fällen ist der Besteller weder zum Rücktritt
vom Lieferungsvertrag noch zu irgendwelchen Ersatzansprüchen
berechtigt.
3.3 Wird durch Behinderungen vorgenannter Art die Auftragsdurchführung
für uns unangemessen erschwert, so sind
wir zum Rücktritt vom Vertrag für noch nicht ausgeführte
Auftragsteile berechtigt. Schadensersatzansprüche des
Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind, soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3.4 Im Fall von uns verschuldeten Verzugs ist der Besteller
berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Danach
kann der Besteller Rücktritt erklären oder Schadensersatz
fordern.
Eine Schadensersatzforderung beschränkt sich, sofern kein
grobes Verschulden vorliegt, auf den nachweislich
entstandenen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar
gewesenen Schaden, jedoch auf höchstens 10 % vom
Wert der Lieferung. Entsprechendes gilt für eine von uns zu
vertretende Unmöglichkeit der Leistung.
4. Gefahrenübergang und Versand
Sobald die gekaufte Ware unser Lager verlassen hat oder an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist,
geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann,
wenn wir die Transportkosten übernommen haben oder der
Versand mit unseren Fahrzeugen durchgeführt wird bzw.
wenn Terminverschiebungen durch Verhalten des Spediteurs
bedingt sind, sofern wir bei dessen Auswahl und Beauftragung
die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben.
Reparatur- und Ersatzteillieferungen erfolgen unfrei.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises und bis zum Ausgleich auch aller
uns zustehenden Forderungen.
5.2 Der Besteller ist zur Verfügung über Vorbehaltswaren nur
im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der
Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Besteller hat uns von
Pfändungen oder sonstigen rechtlichen und tatsächlichen
Gefährdungen der Vorbehaltsware unverzüglich zu benachrichtigen
und jederzeit alle erforderlichen Auskünfte zu
geben.
5.3 Der Besteller tritt hiermit seine Forderungen aus jeder
Veräußerung der Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand
- mit allen Nebenrechten an uns ab. Zieht der Besteller die
uns zustehenden Forderungen ein, so geschieht dies
treuhänderisch für uns. Der Besteller ist - von uns jederzeit
widerruflich zur Einziehung der Forderungen aus Geschäften
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt, jedoch
verpflichtet, den für uns eingezogenen Betrag unverzüglich
an uns abzuführen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Dritterwerber
von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
5.4 Die Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns gilt -
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet -
nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5.5 Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl
ausreichend zu versichern. Dies ist uns auf Verlangen durch
Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, per
Nachnahme oder innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum
ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit
2% Skonto zahlbar; bei Vorauszahlungen in bar gewähren
wir 3% Skonto.
6.2 Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach
vorheriger Vereinbarung.
Bei Zahlungen durch Kundenwechsel oder Eigenakzept
werden für die Zeit vom Fälligkeitstage der Rechnung bis
zum Fälligkeitstage des Wechsels Diskontspesen in einer
Höhe berechnet, wie sie von Geschäftsbanken in Rechnung
gestellt werden.
Der Besteller hat die Wechsel ordnungsgemäß zu
verstempeln.
Ein Skonto wird bei Zahlung durch Wechsel nicht gewährt.
6.3 Ist der Besteller in Zahlungsverzug, berechnen wir Zinsen
in Höhe des banküblichen Satzes für Kontokorrentkredite -
mindestens 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.
6.4 Befindet sich der Besteller in Verzug oder werden Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers
beeinträchtigen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, sofort fällig zu stellen.
Außerdem sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und
Leistungen, auch aus anderen Rechtsgeschäften, zurückzuhalten
und hierfür Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen sowie etwa dem Besteller eingeräumte Sondervorteile
zu widerrufen.
6.5 Aufrechnungen mit Gegenforderungen des Bestellers sind
ausgeschlossen, soweit nicht die Gegenforderungen unstreitig
oder rechtskräftig festgestellt sind.
Mängelrügen tatsächlicher und vorausgesehener Art
berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, jedenfalls
nicht, solange eine uns zu gestattende Nachbesserung
nicht fehlgeschlagen ist.
7. Haftung für Mängel der Lieferung
7.1 Sollte unsere Lieferung oder Leistung zum Zeitpunkt des
Gefahrenüberganges mit einem Mangel behaftet sein,
schulden wir nach Wahl unentgeltliche Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Im Falle der Unmöglichkeit oder des
Misslingens sowie der Verweigerung und schuldhaften
Verzögerung der Nachbesserung steht dem Besteller das
Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages zu. Der Besteller hat uns für Nachbesserung
und Ersatzlieferung angemessen Zeit und Gelegenheit
zu geben.
Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit
und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden
kann der Besteller unter Angabe der voraussichtlich entstehenden
Kosten den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen
lassen und uns die notwendigen Kosten in Rechnung
stellen. Das gleiche gilt, soweit wir uns mit der Mängelbeseitigung
in Verzug befinden. Zwingende Voraussetzung
ist jedoch, dass wir in jedem Fall vorab schriftlich verständigt
werden. Für die Ausführung und Qualität derartiger
Arbeiten haften wir nicht.
7.2 Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften -
sind unverzüglich nach Entdecken schriftlich zu rügen.
Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind spätestens nach
Ablauf von 10 Tagen ab Übernahme der Lieferung durch den
Besteller ausgeschlossen. Nach Entgegennahme der
beanstandungsfreien Lieferung durch den Besteller ist eine
spätere Mängelrüge für Mängel, die bei der Abnahme
feststellbar waren, ausgeschlossen.
Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim
Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom
Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, als reine
Materialgarantie, für Gas - Brennwertkessel, Gas - Spezialheizkessel,
Gasumlaufheizer, Gaskombiheizer, Abluftwärmepumpen,
Brauchwasserspeicher und sonstige Wärmeerzeuger.
Sie verlängert sich um weitere 12 Monate, vorausgesetzt
nach Ablauf des ersten Jahres ist eine Wartung durch
ein von uns autorisiertes Fachunternehmen durchgeführt worden.
Die Gewährleistungszeit beginnt nach der Rechnungsstellung
an den Besteller.
7.4 Für alle Mess-, Regel-, Elektro- und Ersatzteile beträgt die
Gewährleistung 6 Monate, mindestens jedoch bis zum Ablauf der
ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
7.5 Erkennen wir rechtzeitig erhobene Mängelrügen nicht an, so
verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängelrügen
geltend zu machen innerhalb von 6 Monaten vom Zeitpunkt der
rechtzeitigen Rüge an.
7.6 Wir haften nicht für Schäden, die infolge ungeeigneter oder
unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung
sowie nicht ausreichender Planung und Baukoordination
durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, Korrosion,
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel,
mangelhafter Bearbeitung, chemischer, elektromechanischer
oder elektrischer Einflüsse eintreten, sofern sie nicht durch uns
verschuldet wurden. Ferner haften wir nicht bei Nichtbeachtung der
Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßer
Änderung oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder
Dritte und Einwirkung von Teilen fremder Herkunft ( z.B. fremder
Kesselkreisregelungen ). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
keine Gewährleistungspflicht vorliegt, wenn sich Einzelkomponenten,
wie z.B. Brennerdüsen, Brennereinsätze für
niedrigere Emission, Sicherungen, Dichtungen, Brennraumauskleidungen
oder feuerberührte Teile der Zünd- und Überwachungseinrichtungen
durch natürlichen Verschleiß abnutzen.
7.7 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen,
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des
Bestellers.
7.8 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen,
haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
8. Gesamthaftung
Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund, soweit in den
bisherigen Bedingungen nicht bereits erfasst, insbesondere wegen
Nichterfüllung, wegen Unmöglichkeit, wegen Verschuldens bei
Vertragsabschluss, wegen positiver Vertragsverletzung und wegen
unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unseres Inhabers oder leitender Angestellte und in den Fällen, in
denen nach Produktionshaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes
bei Personen oder Sachschäden an privatgenutzten
Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Fehlen von
Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung
gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Er gilt
ferner nicht in den Fällen, in denen § 9 AGB-Gesetz entgegensteht.
Ohne Ansehung des Rechtsgrundes der Schadensersatzpflicht haften
wir in keinem Fall für Schäden, die der Risiko- und
Herrschaftsphäre des Käufers zuzurechnen sind und die Art und/
oder Höhe für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
vorhersehbar waren.
Soweit im Vorstehenden die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch in Bezug auf die persönliche
Haftung unserer Mitarbeiter, Angestellten, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen
und Stellvertreter.
9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz unseres Unternehmens,
soweit nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt
ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Marl. Gegenüber
Nichtkaufleuten gilt diese Gerichtsvereinbarung nur für den
Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet
der BRD hat.